Sorgen Sie für Ihre Zukunft vor!

Betriebliche Altersvorsorge: Schließen Sie Ihre Rentenlücke!

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Thema, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen betrifft. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen, sodass Sie beruhigt in die Zukunft blicken können.

Unser Rundum-Service zum Thema betriebliche Altersvorsorge:

☑️ Absicherung des finanziellen Ruhestands
☑️ Nutzen staatlicher Fördermöglichkeiten
☑️ fachkundige Beratung
☑️ Erläuterung der verschiedenen Optionen
☑️ Abschluss der entsprechenden Verträge
☑️ umfangreiche aktuelle Fachkenntnisse durch permanente Fortbildung

Viele Arbeitnehmer sind sich immer noch nicht bewusst, dass die gesetzliche Rentenversicherung bei Weitem nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Mit den Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge kann die Rentenlücke jedoch weitgehend geschlossen werden. Gerne erläutern wir Ihnen in einem individuellen Beratungsgespräch die verschiedenen Optionen.



Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge: Nutzen Sie unsere Expertise

Neben den Möglichkeiten der rein privaten Vorsorge hält der Staat ein ganzes Füllhorn von Gestaltungswegen einer betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, bereit. Neben der reinen finanziellen Absicherung können Sie bereits im aktiven Arbeitsprozess steuerliche Vorteile genießen sowie Ersparnisse bei der Sozialversicherung, die in vielen Fällen sowohl für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber gelten. Genau diese Tatsache macht die Modelle für beide Seiten so interessant und attraktiv. Wir legen Ihnen bei einer ausführlichen Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge gerne die Möglichkeiten dar und helfen Ihnen dabei, eine für Ihre Situation optimale Entscheidung zu treffen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zu den Bereichen der Pflegevorsorge sowie der Berufsunfähigkeit , die zu den wichtigsten Risiken für Arbeitnehmer, aber auch für Unternehmer gehören.



Rentenversicherung abschließen: Was sollten Sie dabei beachten?

Das gesetzliche Rentensystem steht vor einer Zerreißprobe: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner zahlen. Daher wird die gesetzliche Rente für kommende Rentnergenerationen nur als Basisabsicherung ausreichen. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass gegenwärtig ein Durchschnittsverdiener mit 2.500 Euro Bruttogehalt rund 46 Jahre lang Beiträge zahlen muss, um später eine Rente von rund 1.300 Euro zu erhalten. Es ist also unerlässlich, eine private Rentenversicherung abzuschließen, damit man im Alter seinen Lebensstandard beibehalten kann. Neben der klassischen Lebensversicherung sind Riester- oder Rürup-Renten je nach individuellen Lebensumständen eine Möglichkeit, mit staatlichen Zulagen eine Zusatzrente aufzubauen. Wir informieren Sie umfassend und individuell über die Möglichkeiten, Versorgungslücken zu schließen. Idealerweise komplettieren Sie Ihre gesetzliche und private Rentenversicherung mit einer betrieblichen Altersvorsorge.

Drei Säulen für Ihre sorgenfreie Zukunft:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • private Rentenversicherung
  • betriebliche Altersvorsorge (Riester/Rürup)


Betriebliche Altersversorgung: Perspektiven für Ihre Sicherheit im Ruhestand

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine staatlich geförderte Vorsorge. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten die bAV zu ermöglichen. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohns als Entgeltumwandlung für eine zusätzliche Altersrente anzulegen. Seit dem 01.01.2019 ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für sogenannte Neuzusagen mindestens 15 Prozent des vom Arbeitnehmer einbezahlten Betrages als Arbeitgeberleistung zuzuzahlen, sobald er selbst Sozialabgaben spart. Für bestehende Verträge wird der Arbeitgeberzuschuss ab dem 01.01.2022 verpflichtend. Der Arbeitgeber kann entscheiden, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge er für sein Unternehmen wählt. Grundsätzlich gibt es hier mehrere Möglichkeiten: entweder zahlt der Arbeitgeber die Beiträge als Zusatzleistung zum Lohn oder der Arbeitnehmer finanziert seine betriebliche Altersvorsorge über eine Entgeltumwandlung (zzgl. Pflichtanteil des Arbeitgebers). Auch die Teilung der Zahlungen in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist möglich. Die Attraktivität aller bAV-Modelle liegt in der Steuer- und Sozialabgabenbefreiung: Je nach Durchführungsweg sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis zu einer gewissen Höhe von Steuern und Sozialversicherungsabgaben befreit.


Versorgungsordnung – Gebrauchsanweisung für die betriebliche Altersversorgung im Unternehmen

Eine Versorgungsordnung ist eine schriftliche Vereinbarung über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In einer Versorgungsordnung werden die Details der bAV rechtssicher (!) schriftlich fixiert und den Mitarbeitern gegen Unterschrift als Anlage zu ihrem Arbeitsvertrag übergeben. Eine Versorgungsordnung zeigt Ihrer Belegschaft: Hier kümmert man sich um das Wohl der Mitarbeiter.

Was beinhaltet ein Versorgungsordnung?

Eine Versorgungsordnung sollte individuell nach den Bedürfnissen des Betriebs strukturiert sein. Themenfelder sind zum Beispiel:

  • Wer erhält eine Versorgungszusage? (Unter Beachtung des rechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes)
  • Wie wird der Rechtsanspruch des Mitarbeiters auf Entgeltumwandlung umgesetzt?
  • Wie hoch sind die Beiträge und Leistungen und wie sieht die Zusage- und Leistungsart aus?
  • Wie hoch sind die Aufwendungen des Arbeitgebers? Wird eine Arbeitgeberleistung sofort gezahlt oder erst nach einer Wartezeit?
  • Welche Geldleistungen kann ein Arbeitnehmer in seine Entgeltumwandlung einbringen (vermögenswirksame Leistungen, Sonderzahlungen, u.a)?
  • Was passiert mit der Zusage und den Beiträgen, sollte ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, bei längerer Krankheit, in der Elternzeit?

Vorteile eine Versorgungsordnung: Klarheit, Rechtssicherheit und Transparenz für Unternehmensleitung und Mitarbeiter

Die großen Vorteile, die eine Versorgungsordnung mit sich bringt, sind auf Arbeitgeberseite die Begrenzung der Haftungsrisiken im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, eine Entlastung der Personalabteilung und die Vereinfachung der Lohnbuchhaltung. Auf Arbeitnehmerseite wirkt sich die Bereitstellung einer Versorgungsordnung positiv auf die Motivation der Mitarbeiter aus. Arbeitnehmer wissen damit, welche Versorgungsleistungen sie erhalten. Sie sind damit, neben dem staatlichen Rentenbescheid transparent darüber informiert, ob sie noch eine Versorgungslücke haben, die sie schließen sollten, um den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter halten zu können.

All diese Details fassen wir für Sie in Ihrem betrieblichen Versorgungskonzept zusammen. Dies kann neben der Versicherungslösung und der Versorgungsordnung auch um weitere Module, wie z.B. eine betriebliche Krankenzusatzversicherung erweitert werden. Sind Sie nun auch der Meinung, dass sich dieses Thema definitiv für alle Beteiligten lohnt? Dann zögern Sie nicht und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung.

Richten Sie Ihren Betrieb für die Zukunft Ihrer Mitarbeiter aus und stärken Sie als Unternehmer Ihre Arbeitgebermarke in der Region

Um die hier beschriebenen Vorteile für sich zu nutzen, steht Ihnen aus unserem Anwalts-Netzwerk die Hamburger Kanzlei Guse gerne zur Verfügung. Die Kanzlei ist seit 25 Jahren auf das arbeitsrechtliche Gebiet der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert und bietet folgende Leistungen:

  • Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragen
  • Neueinführung und Umstrukturierung betrieblicher Versorgungssysteme
  • Erstellung von Versorgungsordnungen zur betrieblichen Altersversorgung und betrieblichen Krankenversicherung
  • Überprüfung bestehender Versorgungssysteme auf rechtliche Mängel